Italienisches Familienrecht
DAS ITALIENISCHE SCHEIDUNGSRECHT
Das italienische Scheidungsrecht wurde im Jahr 2015 grundlegend reformiert, die Trennungszeiten wurden wesentlich verkürzt. Dem Scheidungsverfahren zuvor geht aber weiterhin die gerichtliche Feststellung der Trennung. Während eine einverständliche Trennung nur richterlich bestätigt werden muss, ist die Trennung ansonsten durch das Gericht festzustellen. Diesem Verfahren muss eine Einigung hinsichtlich der Scheidungsfolgen vorgelegt werden. Diese Vereinbarung muss dann vom Gericht genehmigt werden.
Nach der Gesetzesreform kann eine Ehe nun nicht mehr erst nach drei Jahren, sondern bereits nach einem Jahr nach Anhörung der Parteien vor Gericht im Trennungsverfahren eingeleitet werden. Bei einer einvernehmlichen Trennung wurde die Zeit sogar auf sechs Monate verkürzt.
Sofern das deutsche Gericht hierfür international zuständig ist und das italienische Recht zur Anwendung kommt, kann sowohl die Trennung als auch die Scheidung nach italienischem Recht in Deutschland durchgeführt werden.
Sie können gegebenfalls auch eine Rechtswahl zum italienischen Scheidungsrecht treffen.
DAS SORGERECHT IN ITALIEN
Im italienischem Sorgerecht ist zu unterscheiden zum Einen die Begrifflichkeiten „elterliche Obhut oder Verantwortung“ oder auch „elterliche Gewalt“ genant potestà genitoriale und die Anvertrauung des Kindes (affidamento).
Grundsätzlich steht die elterliche Gewalt beiden Elternteilen unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht zu. Wenn Vater und Mutter die elterliche Verantwortung gemeinsam ausüben, treffen beide Entscheidungen im Bezug auf das Wohl des Kindes, die Erziehung und die Ausbildung, denn sie sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Sie regeln die gewöhnlichen finanziellen Angelegenheiten ihres minderjährigen Kindes.
Bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder Scheidung wird die elterliche Verantwortung gerichtlich geregelt. Die elterliche Verantwortung wird in der gerichtlichen Anordnung des Getrenntlebens oder dem Scheidungsurteil geregelt. Dabei berücksichtigt das Gericht etwaige zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen. In diesem Zusammenhang kann das Gericht entscheiden, welchem Elternteil das Kind anvertraut wird (affidamento esclusivo) und wie das Umgangsrecht geregelt wird; es kann auch ein gemeinsames Sorgerecht festlegen. Grundsätzlich hat der Elternteil dem das Kind allein anvertraut wurde die Möglichkeit, die Entscheidungen des Kindes im täglichen Leben alleine zu treffen. Die wichtigsten Entscheidungen im Bezug auf das Kind müssen jedoch beide Elternteile weiterhin gemeinsam treffen. Nach der Rechtsprechung umfassen wichtige Entscheidungen in jedem Fall die Schule und die Ausbildung, die Berufswahl, Entscheidungen über nicht dringend notwendige Operationen sowie Entscheidungen, die Kinder dauerhaft außer Landes zu bringen. Daher ist es meines Erachtens falsch, den Begriff „affidamento“ mit dem deutschen Wort „Sorgerecht“ gleichzusetzen. Dies führt häufig zu Verwirrungen und falschen Interpretationen. Wird nämlich einem Elternteil das „affidamento esclusivo“, also das Kind alleine anvertraut, bedeutet dies noch nicht, dass die Eltern die elterliche Gewalt (potestà genitoriale) nicht weiter gemeinsam ausüben (la regola generale è che la potestà è esercitata da entrambi i genitori).
Diese Frage kann insbesondere Bedeutsamkeit finden, wenn es um die Kindesentziehung geht, d.h., wenn ein Elternteil, dem zwar das „affidamento esclusivo“ übertragen wurde, jedoch gegen den Willen des anderen Elternteils Italien verlässt und in einen anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz verlegt. Dies stellt eine Verletzung im Sinne des Art. 3 HKÜ dar, denn das „affidamento esclusivo“ berechtigt den Elternteil nicht dazu, ohne Zustimmung des anderen Elternteils den Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen.
DAS UNTERHALTSRECHT IN ITALIEN
Bei der Trennung von Tisch und Bett ist derjenige Ehegatte unterhaltsberechtigt, dem die Trennung nicht zuzurechnen ist, und der nicht über genügend eigene Einnahmen verfügt.
Bei einverständlicher Trennung ist die Frage des Unterhalts durch Parteivereinbarung zu regeln.
DAS ABSTAMMUNGSRECHT IN ITALIEN
Ehelicher Abstammung sind nach gesetzlicher Vermutung Kinder, die während der Ehe oder bis zu 300 Tage nach deren Auflösung geboren sind. Die Ehelichkeit kann von dem Kind, dem Vater sowie der Mutter angefochten werden.
Bei nichtehelicher Abstammung kann die Abstammung gerichtlich festgestellt werden. Die Abstammung wird auch durch Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater sowie der Mutterschaft durch die Mutter geregelt. Hierzu ist die Zustimmung des Kindes (Jugendliche über 16 Jahre) oder des anderen Elternteils (Kinder unter 16 Jahren) erforderlich.
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