Honorare
Honorare
Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Die Höhe der Stundenvergütung oder der Pauschale sind von der Materie und dem zu erwartenden Aufwand abhängig.
Die Beratung dient dazu Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen eine Einschätzung über Ihre rechtliche Situation zu geben, insbesondere auch abzuklären, ob Sie eine anwaltliche Vertretung benötigen oder auch ohne anwaltliche Hilfe weiter agieren können. Entschließen Sie sich während oder nach der Beratung Mandant/in zu werden, wird die geleistete Zahlung für die Erstberatung auf das später zu entrichtende Honorar angerechnet.
Eine circa einstündige ausführliche Erstberatung im Familienrecht sowie Internationalem Familienrecht erhalten Sie in meiner Kanzlei für ein Pauschalhonorar von 226,10 € (inkl. USt).
Für eine Beratung im Migrationsrecht beläuft sich das Beratungshonorar auf 180,00 € (inkl. USt).
Im Falle eines komplexen Sachverhaltes, der eine umfänglichere Beratung und auch Vorbereitung erfordert, behalte ich mir vor, das Beratungshonorar auf 210,08 € zzgl. Umsatzsteuer, also 250,00 € anzuheben bzw. nach Stundenvergütung abzurechnen.
Die obigen Angaben beziehen sich auch auf eine telefonische Beratung oder eine Online-Beratung im Rahmen einer Skype-Videokonferenz.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese die Kosten für die Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen. Holen Sie hier bitte vorab eine schriftliche Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Als Zahlungsmittel biete ich auch die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa, Maestro) EC-Karte oder Paypal an.
Im Falle dessen, dass Ihre finanziellen Mittel gering sind, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Sofern Ihnen die Beratungshilfe bewilligt wird, bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein mit zur Beratung und Sie haben dann noch einen Eigenanteil in Höhe von 15€.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz | RVG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis