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Rechtsanwalt Svenja Schmidt-Bandelow

Fachanwältin für Familienrecht

Gebühren und Standesrecht:

Sämtliche anwaltliche Tätigkeiten werden gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Alle Beratungen sind ab dem 01.07.2006 nach Vereinbarung abzurechnen. Die Vergütung für eine Erstberatung beläuft sich in meiner Kanzlei auf 100,00 €. Diese Angaben beziehen sich auch auf eine telefonische, bzw. Online-Beratung, die ich ebenfalls anbiete. Im Falle eines komplexen Sachverhaltes, wie bei einer umfänglichen Scheidungsberatung behalte ich mir vor 226,00 € zu berechnen. Für den Fall einer Mandatierung wird die geleistete Zahlung für die Erstberatung auf das später zu entrichtende Honorar angerechnet.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bundesrechtsanwaltsordnung

Berufsordnung

Fachanwaltsordnung

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) v. 9.3.2000 (BGBl. I S. 182)

Weitere Berufsregeln der Rechtsanwaltstätigkeit finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 6 TDG".

Meine Anschrift sowie meine Zulassungen und Steuernummer finden Sie hier.

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